Steuer-Übersicht & Fristen

Der zentrale Steuer-Hub zeigt anstehende Steuerfristen (UStVA, KSt, GewSt, Bilanz), schätzt Ihre Steuerbelastung pro Rechtsform und verlinkt direkt in die Voranmeldungen.

Was ist die Steuer-Übersicht?

Die Steuer-Übersicht ist der zentrale Einstiegspunkt für alle steuerlichen Themen Ihrer Firma. Sie sehen anstehende Fristen (UStVA, KSt-VZ, GewSt-VZ, Bilanz/Aufstellungsfrist), eine Schätzung der jährlichen Steuerbelastung auf Basis der laufenden Buchhaltung und eine bescheidähnliche Aufstellung pro Rechtsform.

Wofür brauche ich das?

Sie nutzen die Steuer-Übersicht, um den Überblick über alle steuerlichen Pflichten und Termine zu behalten. Je nach Rechtsform sehen Sie unterschiedliche Pfade: Kapitalgesellschaften (Pfad C) erhalten eine KSt-, Soli- und GewSt-Schätzung; Einzelunternehmer und Personengesellschaften (Pfad A) sehen zusätzlich eine ESt-Schätzung nach Paragraf 32a EStG mit Anrechnung der GewSt; Freiberufler und Partnergesellschaften (Pfad B) sehen ESt, Soli und ggf. Kirchensteuer ohne GewSt.

So nutzen Sie die Steuer-Übersicht

  1. Öffnen Sie Steuern in der Seitenleiste oder navigieren Sie zu /steuern.
  2. Im Kopfbereich sehen Sie den Frist-Strip mit den nächsten anstehenden Terminen. Farbcodierung:
    • rot: überfällig (days_left < 0)
    • orange: dringend (fällig in <= 7 Tagen)
    • gelb: bald (fällig in <= 30 Tagen)
    • blau: in Vorbereitung (fällig in <= 90 Tagen)
    • grau: entspannt (> 90 Tage)
  3. Wählen Sie über den Jahres-Selektor das Geschäftsjahr, für das Sie die Schätzung sehen wollen.
  4. ZepDesk zeigt:
    • Gewinn (Ist + Hochrechnung): Der bislang erfasste Jahresgewinn wird linear auf das ganze Geschäftsjahr hochgerechnet (Faktor = Tage gesamt / Tage abgelaufen).
    • Pfad A / B / C je nach Rechtsform mit den Einzelsteuern (GewSt, KSt, ESt, Soli) und Anrechnungen (Paragraf 35 EStG).
    • Netto-Gewinn nach Steuern und effektiver Steuersatz.
  5. Klicken Sie auf eine Steuerart, um direkt zur jeweiligen Voranmeldung zu springen (GewSt, KSt, UStVA).

Wichtige Hinweise

  • Hinweisgebend, nicht verbindlich: Die Schätzung ist eine Planungshilfe. Sie ersetzt nicht die formelle Steuererklärung und nicht die Beratung durch einen Steuerberater.
  • Pfad-Logik: Die Anzeige der Steuern hängt von der Rechtsform Ihrer Firma ab (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, Freiberufler etc.). Pflegen Sie die Rechtsform in den Firmenstammdaten.
  • Paragraf 35 EStG Anrechnung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die GewSt anteilig auf die ESt angerechnet. Der Hebesatz bestimmt, wieviel übrig bleibt. Bei Hebesatz <= 400 % ist die GewSt im Ergebnis nahezu neutral.
  • Hochrechnung: Solange das Geschäftsjahr noch läuft, basiert die Schätzung auf einer linearen Hochrechnung. Bei stark saisonalem Geschäft entstehen Verzerrungen.
  • Fristenquelle: Die Termine werden aus den zentralen Berechnungen (UStVA-Fälligkeit, KSt-/GewSt-VZ, HGB-Aufstellungsfrist) abgeleitet, die auch für das Backend-Reminder-System verwendet werden. Dashboard und Benachrichtigungen bleiben synchron.

Rechtsgrundlagen

  • Paragraf 32a EStG: Einkommensteuertarif
  • Paragraf 35 EStG: GewSt-Anrechnung
  • Paragraf 23 KStG: KSt-Satz 15 %
  • Paragraf 31 KStG und Paragraf 19 GewStG: Vorauszahlungstermine
  • Paragraf 18 UStG: UStVA-Fälligkeit
  • Paragraf 264 HGB: Aufstellungsfrist Jahresabschluss

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