Steuer-Übersicht & Fristen
Der zentrale Steuer-Hub zeigt anstehende Steuerfristen (UStVA, KSt, GewSt, Bilanz), schätzt Ihre Steuerbelastung pro Rechtsform und verlinkt direkt in die Voranmeldungen.
Was ist die Steuer-Übersicht?
Die Steuer-Übersicht ist der zentrale Einstiegspunkt für alle steuerlichen Themen Ihrer Firma. Sie sehen anstehende Fristen (UStVA, KSt-VZ, GewSt-VZ, Bilanz/Aufstellungsfrist), eine Schätzung der jährlichen Steuerbelastung auf Basis der laufenden Buchhaltung und eine bescheidähnliche Aufstellung pro Rechtsform.
Wofür brauche ich das?
Sie nutzen die Steuer-Übersicht, um den Überblick über alle steuerlichen Pflichten und Termine zu behalten. Je nach Rechtsform sehen Sie unterschiedliche Pfade: Kapitalgesellschaften (Pfad C) erhalten eine KSt-, Soli- und GewSt-Schätzung; Einzelunternehmer und Personengesellschaften (Pfad A) sehen zusätzlich eine ESt-Schätzung nach Paragraf 32a EStG mit Anrechnung der GewSt; Freiberufler und Partnergesellschaften (Pfad B) sehen ESt, Soli und ggf. Kirchensteuer ohne GewSt.
So nutzen Sie die Steuer-Übersicht
- Öffnen Sie Steuern in der Seitenleiste oder navigieren Sie zu /steuern.
- Im Kopfbereich sehen Sie den Frist-Strip mit den nächsten anstehenden Terminen. Farbcodierung:
- rot: überfällig (
days_left < 0) - orange: dringend (fällig in <= 7 Tagen)
- gelb: bald (fällig in <= 30 Tagen)
- blau: in Vorbereitung (fällig in <= 90 Tagen)
- grau: entspannt (> 90 Tage)
- rot: überfällig (
- Wählen Sie über den Jahres-Selektor das Geschäftsjahr, für das Sie die Schätzung sehen wollen.
- ZepDesk zeigt:
- Gewinn (Ist + Hochrechnung): Der bislang erfasste Jahresgewinn wird linear auf das ganze Geschäftsjahr hochgerechnet (Faktor = Tage gesamt / Tage abgelaufen).
- Pfad A / B / C je nach Rechtsform mit den Einzelsteuern (GewSt, KSt, ESt, Soli) und Anrechnungen (Paragraf 35 EStG).
- Netto-Gewinn nach Steuern und effektiver Steuersatz.
- Klicken Sie auf eine Steuerart, um direkt zur jeweiligen Voranmeldung zu springen (GewSt, KSt, UStVA).
Wichtige Hinweise
- Hinweisgebend, nicht verbindlich: Die Schätzung ist eine Planungshilfe. Sie ersetzt nicht die formelle Steuererklärung und nicht die Beratung durch einen Steuerberater.
- Pfad-Logik: Die Anzeige der Steuern hängt von der Rechtsform Ihrer Firma ab (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, Freiberufler etc.). Pflegen Sie die Rechtsform in den Firmenstammdaten.
- Paragraf 35 EStG Anrechnung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die GewSt anteilig auf die ESt angerechnet. Der Hebesatz bestimmt, wieviel übrig bleibt. Bei Hebesatz <= 400 % ist die GewSt im Ergebnis nahezu neutral.
- Hochrechnung: Solange das Geschäftsjahr noch läuft, basiert die Schätzung auf einer linearen Hochrechnung. Bei stark saisonalem Geschäft entstehen Verzerrungen.
- Fristenquelle: Die Termine werden aus den zentralen Berechnungen (UStVA-Fälligkeit, KSt-/GewSt-VZ, HGB-Aufstellungsfrist) abgeleitet, die auch für das Backend-Reminder-System verwendet werden. Dashboard und Benachrichtigungen bleiben synchron.
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 32a EStG: Einkommensteuertarif
- Paragraf 35 EStG: GewSt-Anrechnung
- Paragraf 23 KStG: KSt-Satz 15 %
- Paragraf 31 KStG und Paragraf 19 GewStG: Vorauszahlungstermine
- Paragraf 18 UStG: UStVA-Fälligkeit
- Paragraf 264 HGB: Aufstellungsfrist Jahresabschluss