UStVA

Umsatzsteuer-Voranmeldung in ZepDesk: Kennzahlen berechnen, Vorschau prüfen und für Elster exportieren.

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt über die vereinnahmte Umsatzsteuer und abziehbare Vorsteuer. ZepDesk berechnet die relevanten Kennzahlen automatisch.

Abgabezeitraum

Der Abgabezeitraum hängt von Ihrer Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab:

Zahllast Vorjahr Abgabezeitraum
Über 7.500 Euro Monatlich
1.000 bis 7.500 Euro Quartalsweise
Unter 1.000 Euro Jährlich (nur Umsatzsteuererklärung)

Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die monatliche Abgabe verpflichtend, unabhängig von der Zahllast.

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UStVA in ZepDesk erstellen

  1. Navigieren Sie zu Buchhaltung → UStVA
  2. Wählen Sie den Meldezeitraum (Monat oder Quartal)
  3. ZepDesk berechnet alle Kennzahlen automatisch
  4. Prüfen Sie die Werte
  5. Exportieren Sie die Daten für Elster

UStVA-Report

Wichtige Kennzahlen

ZepDesk berechnet die folgenden Elster-Kennzahlen:

Kennzahl Beschreibung
KZ 81 Steuerpflichtige Umsätze zum Regelsteuersatz (19 %)
KZ 86 Steuerpflichtige Umsätze zum ermäßigten Steuersatz (7 %)
KZ 21 Nicht steuerbare sonstige Leistungen (§18b Satz 1 Nr. 2 UStG)
KZ 41 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§4 Nr. 1b UStG)
KZ 66 Abziehbare Vorsteuerbeträge
KZ 83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss

Berechnung

Die Berechnung basiert auf:

  • Ausgangsrechnungen → Umsatzsteuer (KZ 81, KZ 86)
  • Eingangsbelege → Vorsteuer (KZ 66)
  • Ergebnis = Umsatzsteuer − Vorsteuer = Vorauszahlung (KZ 83)

Vorschau

Klicken Sie auf Vorschau, um eine detaillierte Aufstellung aller berücksichtigten Belege und Rechnungen zu sehen. So können Sie nachvollziehen, wie sich die Kennzahlen zusammensetzen.

Export für Elster

Klicken Sie auf Elster-Export, um die Daten für die Übertragung an das Finanzamt vorzubereiten. Die exportierten Werte können Sie in Mein ELSTER oder einer ELSTER-kompatiblen Software eintragen. tip Tipp Übertragen Sie die Werte vor der Abgabe in Mein ELSTER und prüfen Sie die Plausibilität. Die Abgabefrist ist jeweils der 10. des Folgemonats (bei monatlicher Abgabe) bzw. der 10. des Folgemonats nach Quartalsende. :::

Direkt-Übermittlung an das Finanzamt (Beta)

Wenn Sie ein ELSTER-Zertifikat unter Einstellungen → Firma → ELSTER hinterlegt haben, können Sie die UStVA direkt aus ZepDesk an das Finanzamt übermitteln, ohne Umweg über Mein ELSTER. Details zum einmaligen Setup siehe ELSTER-Setup.

XML-Freeze nach Übermittlung

Sobald die UStVA übermittelt (oder in Mein ELSTER eingetragen) und in ZepDesk als abgegeben markiert ist, wird das ELSTER-XML mit einem sha256-Hash eingefroren. Es kann nicht mehr verändert oder gelöscht werden, Korrekturen erfolgen ausschließlich über eine berichtigte UStVA, die als neuer, eigenständiger Vorgang erstellt wird. Hintergrund siehe GoBD-Compliance.

Dauerfristverlängerung

Wenn Sie eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragt haben, verlängert sich die Abgabefrist um einen Monat. Aktivieren Sie diese Option unter Einstellungen → Buchhaltung → Dauerfristverlängerung.

Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer erforderlich.

Hinweis

Die Dauerfristverlängerung muss beim Finanzamt beantragt werden. ZepDesk kann den Antrag nicht für Sie stellen, berücksichtigt aber die verlängerten Fristen in der Übersicht.

Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG sind Sie von der UStVA befreit. Die UStVA-Funktion ist in diesem Fall deaktiviert. Weitere Informationen finden Sie unter Kleinunternehmerregelung.

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