Bundesanzeiger-Offenlegung
Pflicht-Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister nach § 325 HGB: Frist-Tracking, Reminder und Bußgeld-Vermeidung mit ZepDesk.
Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. ZepDesk verwaltet die Einreichungen pro Geschäftsjahr, überwacht die gesetzliche 12-Monats-Frist und warnt Sie automatisch vor Fristablauf, damit Sie kein Ordnungsgeld nach § 335 HGB riskieren.
Was ist die Bundesanzeiger-Offenlegung?
Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften müssen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht und im Unternehmensregister veröffentlicht werden. Der Pflichtumfang hängt von der Größenklasse nach § 267 / § 267a HGB ab. Die Frist beträgt 12 Monate nach Geschäftsjahres-Ende (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei Verspätung droht ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 € und 25.000 € durch das Bundesamt für Justiz (BfJ).
Wofür brauche ich das?
Als Geschäftsführer einer UG oder GmbH sind Sie persönlich für die fristgerechte Offenlegung verantwortlich. ZepDesk hält für jede Firma den Status der nächsten Einreichung im Blick und sendet Erinnerungen, bevor das BfJ aktiv wird. So vermeiden Sie das automatisierte Ordnungsgeldverfahren, das ohne weitere Mahnung eingeleitet werden kann.
So nutzen Sie die Bundesanzeiger-Offenlegung
- Navigieren Sie zu Buchhaltung → Bundesanzeiger (oder über den Bereich Kapitalsteuern → Bundesanzeiger).
- ZepDesk zeigt Ihnen die KPIs zur Firma: offene Einreichungen, nächste Frist, letzte Meldung und Größenklasse.
- Legen Sie eine neue Unternehmensregister-Einreichung pro Geschäftsjahr an und hinterlegen Sie:
- Geschäftsjahr und Frist (12 Monate nach Bilanzstichtag)
- Einreichungsart (Veröffentlichung oder Hinterlegung)
- Status (Geplant / In Arbeit / Eingereicht / Veröffentlicht)
- Erstellen Sie den Jahresabschluss-Paketinhalt in ZepDesk: Bilanz, GuV und falls erforderlich Anhang und Lagebericht.
- Reichen Sie das Paket manuell über publikations-plattform.de ein. Das BfJ-Portal lässt keine vollautomatische API-Übermittlung zu.
- Setzen Sie den Status nach erfolgreicher Veröffentlichung in ZepDesk auf Eingereicht bzw. Veröffentlicht. Die Frist-Reminder werden danach automatisch beendet.
Wichtige Hinweise
- Der Bundesanzeiger-Bereich ist nur für bilanzierungspflichtige Firmen mit gesetzter Größenklasse sichtbar (Kleinst, Klein, Mittelgroß, Groß).
- Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB müssen den Abschluss nur hinterlegen, nicht veröffentlichen (§ 326 Abs. 2 HGB). Der Umfang ist deutlich reduziert.
- ZepDesk läuft täglich um 09:00 Uhr einen Cron, der die Frist prüft und Reminder-Benachrichtigungen sendet:
- T-90 Tage vor Frist: Vorlauf-Warnung
- T-30 Tage vor Frist: Dringlich
- T-7 Tage vor Frist: Eskalation mit Bußgeld-Hinweis
- nach Frist-Ablauf: täglicher Überfälligkeits-Alarm
- Empfänger der Reminder sind alle aktiven User mit Rolle System Manager oder Verwaltung.
- Die eigentliche Übermittlung an publikations-plattform.de erfolgt manuell durch Sie. ZepDesk kann das Paket vorbereiten, nicht aber direkt einreichen.
- Bei verspäteter Einreichung verhängt das BfJ in der Regel 2.500 € Ordnungsgeld beim ersten Mal, in Wiederholungsfällen bis 25.000 € (§ 335 HGB).
Rechtsgrundlagen
- § 325 HGB: Offenlegung (12-Monats-Frist)
- § 326 Abs. 2 HGB: Hinterlegung für Kleinst-KapGes
- § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei Verspätung
- § 267 / § 267a HGB: Größenklassen
- § 8b HGB: Unternehmensregister