E-Bilanz

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung an das Finanzamt nach § 5b EStG. Sie ist Pflicht für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen, insbesondere UG und GmbH.

Wer sieht diese Funktion?

Der E-Bilanz-Bereich ist nur sichtbar, wenn Ihre Firma in den Stammdaten als bilanzpflichtig eingestuft ist (Rechtsform UG, GmbH, AG, eG oder freiwillige Bilanzierung). Für reine EÜR-Firmen ist die Funktion ausgeblendet.

HGB-Taxonomie

ZepDesk verwendet die offizielle Kerntaxonomie de-gaap-ci 6.9, gültig ab 01.04.2026. Die Taxonomie definiert, welche Bilanz- und GuV-Positionen wie an das Finanzamt übermittelt werden müssen.

Frühere Taxonomie-Versionen (6.8 und älter) bleiben für die Übermittlung von Vorjahres-Bilanzen weiter verfügbar.

E-Bilanz erstellen

  1. Navigieren Sie zu Buchhaltung → E-Bilanz.
  2. Wählen Sie das Wirtschaftsjahr.
  3. ZepDesk ordnet Ihre Sachkonten automatisch den Taxonomie-Positionen zu.
  4. Prüfen Sie die Zuordnungen und ergänzen Sie ggf. fehlende Positionen.
  5. Vorschau prüfen.
  6. Übermitteln Sie an das Finanzamt, Voraussetzung ist ein hinterlegtes ELSTER-Zertifikat.

Mussfelder

Die HGB-Taxonomie kennt Mussfelder, die zwingend befüllt sein müssen, und Kannfelder. ZepDesk markiert leere Mussfelder rot, sodass Sie sie vor der Übermittlung ergänzen können. Häufige Mussfelder:

  • Umsatzerlöse
  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Anlagevermögen (Sach- und Finanzanlagen getrennt)
  • Eigenkapital
  • Verbindlichkeiten

Z3 IDEA-Export für die Betriebsprüfung

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt nach § 147 Abs. 6 AO Datenträgerüberlassung im Format Z3 (IDEA) verlangen. ZepDesk erzeugt einen vollständigen Z3-Export auf Knopfdruck:

  1. Navigieren Sie zu Buchhaltung → E-Bilanz → Z3-Export.
  2. Wählen Sie den Prüfungszeitraum.
  3. ZepDesk erstellt ein ZIP-Archiv mit:
    • allen Buchungssätzen im IDEA-Format
    • Stammdaten-CSVs (Konten, Kunden, Lieferanten)
    • Beschreibungsdatei index.xml
  4. Übergeben Sie das Archiv dem Prüfer (USB-Stick oder gesicherter Upload).

Nach der Übermittlung

Übermittelte E-Bilanzen werden, analog zu UStVA und EÜR, per XML-Freeze unveränderbar archiviert. Korrekturen erfolgen über eine berichtigte E-Bilanz als neuen Vorgang. Siehe GoBD-Compliance.

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