E-Bilanz
Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung an das Finanzamt nach § 5b EStG. Sie ist Pflicht für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen, insbesondere UG und GmbH.
Wer sieht diese Funktion?
Der E-Bilanz-Bereich ist nur sichtbar, wenn Ihre Firma in den Stammdaten als bilanzpflichtig eingestuft ist (Rechtsform UG, GmbH, AG, eG oder freiwillige Bilanzierung). Für reine EÜR-Firmen ist die Funktion ausgeblendet.
HGB-Taxonomie
ZepDesk verwendet die offizielle Kerntaxonomie de-gaap-ci 6.9, gültig ab 01.04.2026. Die Taxonomie definiert, welche Bilanz- und GuV-Positionen wie an das Finanzamt übermittelt werden müssen.
Frühere Taxonomie-Versionen (6.8 und älter) bleiben für die Übermittlung von Vorjahres-Bilanzen weiter verfügbar.
E-Bilanz erstellen
- Navigieren Sie zu Buchhaltung → E-Bilanz.
- Wählen Sie das Wirtschaftsjahr.
- ZepDesk ordnet Ihre Sachkonten automatisch den Taxonomie-Positionen zu.
- Prüfen Sie die Zuordnungen und ergänzen Sie ggf. fehlende Positionen.
- Vorschau prüfen.
- Übermitteln Sie an das Finanzamt, Voraussetzung ist ein hinterlegtes ELSTER-Zertifikat.
Mussfelder
Die HGB-Taxonomie kennt Mussfelder, die zwingend befüllt sein müssen, und Kannfelder. ZepDesk markiert leere Mussfelder rot, sodass Sie sie vor der Übermittlung ergänzen können. Häufige Mussfelder:
- Umsatzerlöse
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- Anlagevermögen (Sach- und Finanzanlagen getrennt)
- Eigenkapital
- Verbindlichkeiten
Z3 IDEA-Export für die Betriebsprüfung
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt nach § 147 Abs. 6 AO Datenträgerüberlassung im Format Z3 (IDEA) verlangen. ZepDesk erzeugt einen vollständigen Z3-Export auf Knopfdruck:
- Navigieren Sie zu Buchhaltung → E-Bilanz → Z3-Export.
- Wählen Sie den Prüfungszeitraum.
- ZepDesk erstellt ein ZIP-Archiv mit:
- allen Buchungssätzen im IDEA-Format
- Stammdaten-CSVs (Konten, Kunden, Lieferanten)
- Beschreibungsdatei
index.xml
- Übergeben Sie das Archiv dem Prüfer (USB-Stick oder gesicherter Upload).
Nach der Übermittlung
Übermittelte E-Bilanzen werden, analog zu UStVA und EÜR, per XML-Freeze unveränderbar archiviert. Korrekturen erfolgen über eine berichtigte E-Bilanz als neuen Vorgang. Siehe GoBD-Compliance.