Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) in ZepDesk: Aktivierung, Auswirkungen auf Rechnungen und Buchhaltung, Wechsel.

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Sie von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. ZepDesk unterstützt diese Regelung vollständig.

Voraussetzungen

Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn:

  • Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro brutto nicht überschritten hat
  • Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro brutto nicht überschreiten wird

Die Grenzen beziehen sich auf den Gesamtumsatz (Bruttoumsatz). Entscheidend ist die Prognose zum Jahresbeginn.

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Aktivierung in ZepDesk

  1. Navigieren Sie zu Einstellungen → Firma
  2. Aktivieren Sie den Schalter Kleinunternehmer (§19 UStG)
  3. Klicken Sie auf Speichern

Kleinunternehmer aktivieren

Auswirkungen

Rechnungen

  • Auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen
  • Alle Preise werden als Nettobeträge (= Bruttobeträge) dargestellt
  • Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweistext wird automatisch ergänzt:

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

UStVA

  • Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist deaktiviert
  • Sie müssen keine UStVA beim Finanzamt einreichen

EÜR

  • Die Zeilen für Umsatzsteuer und Vorsteuer entfallen
  • Einnahmen und Ausgaben werden als Bruttobeträge erfasst

Vorsteuer

warning Wichtig Als Kleinunternehmer haben Sie keinen Vorsteuerabzug. Umsatzsteuer, die Sie an Lieferanten zahlen, können Sie nicht vom Finanzamt zurückfordern. Die Bruttobeträge Ihrer Einkäufe sind Ihre tatsächlichen Kosten. :::

Wechsel zur Regelbesteuerung

Wenn Sie die Umsatzgrenzen überschreiten oder freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchten:

  1. Deaktivieren Sie den Schalter Kleinunternehmer in den Firmeneinstellungen
  2. Ab diesem Zeitpunkt weisen neue Rechnungen Umsatzsteuer aus
  3. Die UStVA-Funktion wird aktiviert
  4. Vorsteuerabzug ist wieder möglich

Bindung

Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für 5 Jahre an die Regelbesteuerung. Besprechen Sie diesen Schritt mit Ihrem Steuerberater.

Wann sollten Sie wechseln?

Ein Wechsel zur Regelbesteuerung kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie hohe Investitionen planen (Vorsteuerabzug nutzen)
  • Ihre Kunden überwiegend Unternehmen sind (Vorsteuerabzug für Ihre Kunden)
  • Sie die Umsatzgrenzen voraussichtlich überschreiten werden
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