Bilanz nach HGB
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital nach § 266 HGB: Aktiva, Passiva und Bilanzsumme automatisch aus Ihren Sachkonten berechnet.
Die Bilanz ist die stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) Ihrer Firma nach § 266 HGB. ZepDesk aggregiert dafür alle Sachkonten-Salden zum gewählten Stichtag (in der Regel 31.12.) und gliedert sie in die gesetzliche HGB-Struktur.
Was ist die Bilanz?
Die Bilanz zeigt zu einem festen Stichtag, welches Vermögen Ihr Unternehmen besitzt (Aktiva: Anlage- und Umlaufvermögen) und woher das Kapital zur Finanzierung stammt (Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Beide Seiten müssen sich exakt entsprechen, daher der Begriff "Bilanz" (Waage).
Wofür brauche ich das?
Als bilanzierungspflichtiges Unternehmen (UG, GmbH, AG, eG oder freiwillige Bilanzierung) müssen Sie jährlich einen Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang erstellen. Die Bilanz ist Pflichtbestandteil für Finanzamt (E-Bilanz nach § 5b EStG), Bundesanzeiger-Offenlegung (§ 325 HGB) und interne Steuerung.
So nutzen Sie die Bilanz
- Navigieren Sie zu Jahresabschluss → Bilanz.
- Wählen Sie das Geschäftsjahr. Der Stichtag ist automatisch der 31.12. des Jahres.
- ZepDesk berechnet die Bilanz aus allen gebuchten Sachkonten-Salden zum Stichtag.
- Prüfen Sie das Aktiva = Passiva-Badge oben rechts: Bei einer ausgeglichenen Bilanz ist die Differenz 0,00 €.
- Klappen Sie einzelne Gliederungspunkte (A. Anlagevermögen, B. Umlaufvermögen usw.) auf, um die hinterlegten Konten zu sehen.
- Klicken Sie auf ein einzelnes Konto, um in den Konten-Detail-Bereich mit allen Buchungen zu wechseln.
- Mit der Schaltfläche Bilanz-PDF erzeugen Sie eine druckfertige Bilanz im Markenlayout.
Wichtige Hinweise
- Die Bilanz ist nur für bilanzierungspflichtige Firmen sichtbar. Reine EUER-Firmen sehen den Bereich nicht.
- Die Gliederung folgt § 266 Abs. 2 und 3 HGB (große Kapitalgesellschaft). Kleine und Kleinst-KapGes verwenden dieselbe Struktur; leere Pflichtpositionen werden im Standard-Modus ausgeblendet, im Expertenmodus aber zur Vollständigkeitsprüfung angezeigt.
- Eine Bilanz-Differenz ungleich 0,00 € weist auf Buchungsfehler, fehlende Übernahmen aus der GuV oder eine fehlerhafte Aktiv/Passiv-Zuordnung in den Sachkonten hin. Ein Jahresabschluss ist erst möglich, wenn die Bilanz ausgeglichen ist.
- Der ausgewiesene Jahresüberschuss / -fehlbetrag entspricht dem Saldo aus der GuV nach Steuern (§ 275 HGB) und ist die Brücke zum Eigenkapital-Posten "V. Jahresüberschuss".
- Im Expertenmodus sehen Sie zusätzlich einen flachen SKR04-Drill-Down aller in der Bilanz aggregierten Konten, für Prüfer und Steuerberater zur Reconciliation gegen die Kontensalden-Liste.
- Eine alternative Gliederung nach § 7 PublG (Sondergliederung für große Personenhandelsgesellschaften und Konzerne) ist im Expertenmodus als UI-Switch sichtbar, wird vom Backend aktuell jedoch noch nicht abweichend berechnet.
Rechtsgrundlagen
- § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung
- §§ 246-256 HGB: Allgemeine Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze
- § 266 HGB: Gliederung der Bilanz
- § 267 HGB: Größenklassen-Erleichterungen
- § 268 HGB: Vorschriften zu einzelnen Posten
- § 275 HGB: Brücke zur GuV (Jahresüberschuss)