BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)
Lesen Sie monatlich oder quartalsweise die BWA im DATEV-Standard: Umsatzerlöse, Materialeinsatz, Personalkosten, Abschreibungen, vorläufiges Ergebnis und Renditekennzahlen.
Was ist die BWA?
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA, ist eine standardisierte unterjährige Erfolgsrechnung. Sie aggregiert Ihre Buchungen nach DATEV-Standard in 14 Positionen (Umsatzerlöse, Material-/Wareneinsatz, Personalkosten, Raumkosten, Versicherungen, Fahrzeug, Werbung/Reise, Kommunikation, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Zinserträge/Zinsaufwendungen) und zeigt das vorläufige Betriebsergebnis.
Wofür brauche ich das?
Sie nutzen die BWA als monatliches Steuerungs-Instrument: Sie sehen schnell, ob Ihre Umsätze die Kosten decken, wo Aufwandsblöcke zu wachsen drohen und wie sich das Ergebnis im Jahresvergleich entwickelt. Banken und Förderbanken fordern die BWA bei Kreditgesprächen, und Ihr Steuerberater nutzt sie für die unterjährige Beratung.
So nutzen Sie die BWA
- Öffnen Sie Buchhaltung > BWA in der Seitenleiste.
- Wählen Sie den Zeitraum (Monat, Quartal oder Geschäftsjahr) und ggf. einen Vergleichszeitraum (Vorjahr).
- Die BWA zeigt pro Position Netto-Werte und Anteil am Umsatz in Prozent. Klappen Sie eine Position auf, um die einzelnen Konten dahinter zu sehen.
- Die Summenzeilen am Ende zeigen Rohertrag, Betriebsergebnis und vorläufiges Ergebnis nach Zinsen.
- Über PDF-Export laden Sie die BWA als Brand-PDF herunter, geeignet zur Weitergabe an Bank, Steuerberater oder Investor.
Wichtige Hinweise
- Quellen je Rechtsform: Bei bilanzierungspflichtigen Firmen liest die BWA Buchungen aus dem Buchungsjournal. Bei EÜR-Firmen und Kleinunternehmern werden Ausgangs- und Eingangsrechnungen direkt aggregiert.
- DATEV-Standard-BWA: Die 14 Positionen folgen dem DATEV-Standard und sind so mit Auswertungen Ihres Steuerberaters direkt vergleichbar.
- Kontenrahmen: SKR03 und SKR04 werden parallel unterstützt. Die Position-Ranges (z. B. Umsatzerlöse 8100-8799 in SKR03) sind im System hinterlegt.
- Nur vorläufig: Die BWA ist eine unterjährige Auswertung. Sie ersetzt nicht die Bilanz, GuV oder EÜR zum Jahresende, siehe Jahresabschluss.
- Nicht enthalten: Steuerrückstellungen und Jahresabgrenzungen, sofern noch nicht gebucht. Beziehen Sie das in die Interpretation ein.
Rechtsgrundlagen
- DATEV-Standard-BWA (Schema 01): vom Steuerberater anerkanntes Auswertungsschema
- Paragraf 252 HGB: Allgemeine Bewertungsgrundsätze (für die unterjährige Erfassung)