Insolvenz-Check (§§ 17, 19, 15a InsO)
Prüfen Sie automatisch auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, dokumentieren Sie die Drei-Wochen-Frist und vermeiden Sie die persönliche Haftung als Geschäftsführer.
Insolvenz-Check
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen, andernfalls drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen (§ 15a InsO). Der ZepDesk-Insolvenz-Check ist ein hinweisgebendes Tool, das die wichtigsten Kennzahlen automatisch auswertet.
Was ist der Insolvenz-Check?
Der Check prüft monatlich (per Cron) und auf manuellen Trigger zwei Antragstatbestände:
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): fällige Zahlungspflichten können nicht mehr erfüllt werden (kurzfristige Liquiditätslücke > 10 %).
- Überschuldung (§ 19 InsO): das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr; nur bei positiver Fortbestehensprognose nicht insolvenzantragspflichtig.
Das Ergebnis ist eine Status-Einstufung (ausreichend / knapp / zahlungsunfähig bzw. kein Risiko / Risiko / überschuldet) mit Datum, Begründung und der gesetzlich vorgesehenen Drei-Wochen-Frist.
Wofür brauche ich das?
Als Geschäftsführer haften Sie persönlich, wenn Sie die Antragspflicht versäumen oder Zahlungen leisten, nachdem Insolvenzreife eingetreten ist (§ 64 GmbHG / § 15b InsO). ZepDesk warnt Sie früh, dokumentiert Ihre Entscheidungen und schützt damit Ihre Haftung und liefert eine prüfbare Spur für eine eventuelle spätere Auseinandersetzung.
So nutzen Sie den Check
- Öffnen Sie Gesellschaft → Insolvenz-Check (oder über den Banner im Dashboard, wenn ein Risiko erkannt wurde).
- Die Übersicht zeigt:
- aktuellen Liquiditäts-Status (Bank-Saldo vs. fällige Verbindlichkeiten im Prüf-Fenster)
- aktuellen Überschuldungs-Status (Eigenkapital aus letzter Bilanz vs. Bilanzsumme)
- Drei-Wochen-Frist mit Beginn und Ende (falls aktiv)
- Klicken Sie auf Jetzt prüfen, um eine ausserplanmässige Prüfung anzustossen.
- Bei Überschuldung können Sie eine positive Fortbestehensprognose dokumentieren, mit Begründung. Diese verschiebt die Antragspflicht (Achtung: prognostische Verantwortung bleibt beim Geschäftsführer).
- Dokumentieren Sie, wenn Sie als Geschäftsführer informiert wurden (Kanal: E-Mail / Persönlich / Schriftlich). Dies ist Pflichtdokumentation der Banner-Wahrnehmung.
- Die Historie listet alle bisherigen Prüfungen mit Stichtag, Auswertungszeitpunkt und Status.
Kennzahlen und Schwellenwerte
| Kennzahl | Berechnung | Grenze |
|---|---|---|
| Liquiditätsquote | Bank-Saldo / fällige Verbindlichkeiten der nächsten X Tage | < 90 % = zahlungsunfähig |
| Fenster (Tage) | konfigurierbar, Default 21 Tage | aus site_config |
| Eigenkapital-Quote | EK / Bilanzsumme | < kritischer Wert = Risiko |
Die Standardwerte stammen aus IDW-Empfehlungen und können in der site_config überschrieben werden.
Drei-Wochen-Frist (§ 15a InsO)
Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, beginnt die maximal drei Wochen dauernde Sanierungsfrist. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie Massnahmen zur Beseitigung des Insolvenzgrundes ergreifen (Kapitalerhöhung, Gesellschafter-Darlehen, Sanierungsvereinbarungen). Läuft die Frist ohne Erfolg ab, ist der Insolvenzantrag unverzüglich zu stellen, sonst Strafbarkeit nach § 15a Abs. 4 InsO.
Dashboard-Banner
Sobald der Check einen Risiko-Status liefert, erscheint auf dem Dashboard ein roter Banner mit den wichtigsten Eckdaten und einem Link zur Detail-Page. Der Banner bleibt sichtbar, bis der Status wieder auf "kein Risiko" wechselt oder eine positive Fortbestehensprognose dokumentiert ist.
Wichtige Hinweise
- Der Check ist rein hinweisgebend. Die endgültige Würdigung der Insolvenzreife trifft das Insolvenzgericht.
- Eine positive Fortbestehensprognose entbindet nicht dauerhaft von der Antragspflicht; sie ist regelmässig zu überprüfen und nachvollziehbar zu begründen.
- Die Auswertung basiert auf den in ZepDesk erfassten Bank-Salden und offenen Posten; fehlende Daten führen zu falschen Ergebnissen.
- Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit Eintritt der Insolvenzreife, nicht mit deren Entdeckung; subjektive Unkenntnis schützt nicht.
- Bei akutem Verdacht unverzüglich anwaltliche Beratung einholen. ZepDesk ersetzt keine juristische Begutachtung.
- Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife sind nach § 15b InsO grundsätzlich verboten und führen zur persönlichen Haftung.
Rechtsgrundlagen
- § 17 InsO: Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund
- § 19 InsO: Überschuldung als Insolvenzgrund (mit Fortbestehensprognose)
- § 15a InsO: Pflicht zur Insolvenzantragstellung, Drei-Wochen-Frist
- § 15b InsO: Zahlungsverbot bei Insolvenzreife
- § 64 GmbHG (a. F.) / § 15b InsO: Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife
- IDW S 11: Beurteilung der Insolvenzeröffnungsgründe