Insolvenz-Check (§§ 17, 19, 15a InsO)

Prüfen Sie automatisch auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, dokumentieren Sie die Drei-Wochen-Frist und vermeiden Sie die persönliche Haftung als Geschäftsführer.

Insolvenz-Check

Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen, andernfalls drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen (§ 15a InsO). Der ZepDesk-Insolvenz-Check ist ein hinweisgebendes Tool, das die wichtigsten Kennzahlen automatisch auswertet.

Was ist der Insolvenz-Check?

Der Check prüft monatlich (per Cron) und auf manuellen Trigger zwei Antragstatbestände:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): fällige Zahlungspflichten können nicht mehr erfüllt werden (kurzfristige Liquiditätslücke > 10 %).
  • Überschuldung (§ 19 InsO): das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr; nur bei positiver Fortbestehensprognose nicht insolvenzantragspflichtig.

Das Ergebnis ist eine Status-Einstufung (ausreichend / knapp / zahlungsunfähig bzw. kein Risiko / Risiko / überschuldet) mit Datum, Begründung und der gesetzlich vorgesehenen Drei-Wochen-Frist.

Wofür brauche ich das?

Als Geschäftsführer haften Sie persönlich, wenn Sie die Antragspflicht versäumen oder Zahlungen leisten, nachdem Insolvenzreife eingetreten ist (§ 64 GmbHG / § 15b InsO). ZepDesk warnt Sie früh, dokumentiert Ihre Entscheidungen und schützt damit Ihre Haftung und liefert eine prüfbare Spur für eine eventuelle spätere Auseinandersetzung.

So nutzen Sie den Check

  1. Öffnen Sie Gesellschaft → Insolvenz-Check (oder über den Banner im Dashboard, wenn ein Risiko erkannt wurde).
  2. Die Übersicht zeigt:
    • aktuellen Liquiditäts-Status (Bank-Saldo vs. fällige Verbindlichkeiten im Prüf-Fenster)
    • aktuellen Überschuldungs-Status (Eigenkapital aus letzter Bilanz vs. Bilanzsumme)
    • Drei-Wochen-Frist mit Beginn und Ende (falls aktiv)
  3. Klicken Sie auf Jetzt prüfen, um eine ausserplanmässige Prüfung anzustossen.
  4. Bei Überschuldung können Sie eine positive Fortbestehensprognose dokumentieren, mit Begründung. Diese verschiebt die Antragspflicht (Achtung: prognostische Verantwortung bleibt beim Geschäftsführer).
  5. Dokumentieren Sie, wenn Sie als Geschäftsführer informiert wurden (Kanal: E-Mail / Persönlich / Schriftlich). Dies ist Pflichtdokumentation der Banner-Wahrnehmung.
  6. Die Historie listet alle bisherigen Prüfungen mit Stichtag, Auswertungszeitpunkt und Status.

Kennzahlen und Schwellenwerte

Kennzahl Berechnung Grenze
Liquiditätsquote Bank-Saldo / fällige Verbindlichkeiten der nächsten X Tage < 90 % = zahlungsunfähig
Fenster (Tage) konfigurierbar, Default 21 Tage aus site_config
Eigenkapital-Quote EK / Bilanzsumme < kritischer Wert = Risiko

Die Standardwerte stammen aus IDW-Empfehlungen und können in der site_config überschrieben werden.

Drei-Wochen-Frist (§ 15a InsO)

Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, beginnt die maximal drei Wochen dauernde Sanierungsfrist. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie Massnahmen zur Beseitigung des Insolvenzgrundes ergreifen (Kapitalerhöhung, Gesellschafter-Darlehen, Sanierungsvereinbarungen). Läuft die Frist ohne Erfolg ab, ist der Insolvenzantrag unverzüglich zu stellen, sonst Strafbarkeit nach § 15a Abs. 4 InsO.

Dashboard-Banner

Sobald der Check einen Risiko-Status liefert, erscheint auf dem Dashboard ein roter Banner mit den wichtigsten Eckdaten und einem Link zur Detail-Page. Der Banner bleibt sichtbar, bis der Status wieder auf "kein Risiko" wechselt oder eine positive Fortbestehensprognose dokumentiert ist.

Wichtige Hinweise

  • Der Check ist rein hinweisgebend. Die endgültige Würdigung der Insolvenzreife trifft das Insolvenzgericht.
  • Eine positive Fortbestehensprognose entbindet nicht dauerhaft von der Antragspflicht; sie ist regelmässig zu überprüfen und nachvollziehbar zu begründen.
  • Die Auswertung basiert auf den in ZepDesk erfassten Bank-Salden und offenen Posten; fehlende Daten führen zu falschen Ergebnissen.
  • Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit Eintritt der Insolvenzreife, nicht mit deren Entdeckung; subjektive Unkenntnis schützt nicht.
  • Bei akutem Verdacht unverzüglich anwaltliche Beratung einholen. ZepDesk ersetzt keine juristische Begutachtung.
  • Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife sind nach § 15b InsO grundsätzlich verboten und führen zur persönlichen Haftung.

Rechtsgrundlagen

  • § 17 InsO: Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund
  • § 19 InsO: Überschuldung als Insolvenzgrund (mit Fortbestehensprognose)
  • § 15a InsO: Pflicht zur Insolvenzantragstellung, Drei-Wochen-Frist
  • § 15b InsO: Zahlungsverbot bei Insolvenzreife
  • § 64 GmbHG (a. F.) / § 15b InsO: Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife
  • IDW S 11: Beurteilung der Insolvenzeröffnungsgründe

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