Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag. Sie wird von allen Gewerbebetrieben erhoben, Freiberufler sind ausgenommen. ZepDesk berechnet die Gewerbesteuer aus Ihrem Jahresergebnis und stellt das Formular GewSt 1A für ELSTER bereit.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Rechtsform Gewerbesteuerpflichtig? Freibetrag
Freiberufler Nein
Einzelunternehmer (Gewerbe) Ja Ja (s. unten)
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) Ja Ja (s. unten)
Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG) Ja Kein Freibetrag

Freibetrag 2025 / 2026

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag, der vom Gewerbeertrag abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Freibetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2026 erhöht:

Veranlagungszeitraum Freibetrag (Einzelunternehmer / PersGes)
2025 24.500 €
2026 25.000 €

Für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG, eG) gibt es weiterhin keinen Freibetrag, der gesamte Gewerbeertrag wird besteuert.

Berechnung in ZepDesk

ZepDesk berechnet schrittweise:

  1. Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb +/- Hinzurechnungen und Kürzungen (§ 8, § 9 GewStG)
  2. abzgl. Freibetrag (nur Einzelunternehmer / PersGes)
  3. × Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag
  4. × Hebesatz Ihrer Gemeinde = Gewerbesteuer

Den Hebesatz Ihrer Gemeinde hinterlegen Sie unter Einstellungen → Firma → Steuern. ZepDesk prüft den Hebesatz gegen eine eingebaute Gemeindeliste und warnt bei abweichenden Werten.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal mit dem 3,8-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). ZepDesk weist diesen Anrechnungsbetrag im Jahresreport separat aus.

Übermittlung

Die Gewerbesteuererklärung wird über das Formular GewSt 1A an das Finanzamt übermittelt. Mit hinterlegtem ELSTER-Zertifikat ist die Direkt-Übermittlung aus ZepDesk möglich; alternativ können Sie die berechneten Werte in Mein ELSTER übertragen.

Nach Übermittlung wird der Report per XML-Freeze unveränderbar archiviert.

Vorauszahlungen

Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest (jeweils 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). ZepDesk erinnert Sie 7 Tage vorher an die fälligen Vorauszahlungen.

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