Körperschaftsteuer (KSt): Voranmeldung & Erklärung
Berechnen Sie die KSt-Vorauszahlungen für GmbH, UG und AG inklusive Solidaritätszuschlag und Pre-Fill aus dem laufenden Jahresüberschuss.
Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer auf das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Genossenschaft). Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % (Paragraf 23 KStG), hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KSt (= 0,825 % Effektivsatz). Die KSt wird quartalsweise vorausgezahlt (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.) und nach Bilanzaufstellung in der Jahreserklärung endgültig festgesetzt.
Wofür brauche ich das?
Sie nutzen das KSt-Modul, wenn Ihre Firma als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) geführt wird. ZepDesk berechnet den Jahresüberschuss aus der laufenden Buchhaltung, füllt die Voranmeldungen automatisch vor und übermittelt sie via ELSTER an das Finanzamt. Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterliegen statt der KSt der Einkommensteuer und nutzen die Steuer-Übersicht bzw. die EÜR.
So nutzen Sie die KSt-Voranmeldung
- Öffnen Sie Steuern > Kapitalsteuern > KSt in der Seitenleiste.
- Klicken Sie auf Neue Voranmeldung und wählen Sie Geschäftsjahr und Periode (Q1 10.03., Q2 10.06., Q3 10.09., Q4 10.12. oder Jahreserklärung).
- ZepDesk übernimmt den zu versteuernden Jahresüberschuss aus dem laufenden Buchungsjournal (Pre-Fill). Das auto-berechnete und das manuell eingegebene Feld werden separat gespeichert; das Audit-Log protokolliert beide Werte mit Quelle und Berechnungszeitpunkt.
- Prüfen Sie die berechneten Beträge:
- KSt = zu versteuerndes Einkommen x 15 %
- Soli = KSt x 5,5 %
- Gesamt = KSt + Soli
- Ergänzen Sie optional eine Überweisungsreferenz und Notizen.
- Speichern Sie und übermitteln Sie über An ELSTER senden. Status wechselt nach Erfolg auf Abgegeben; der Bescheid wird später manuell auf Festgesetzt gesetzt; nach Zahlung auf Bezahlt.
Wichtige Hinweise
- Pre-Fill ist Schätzung: Der Jahresüberschuss aus der laufenden Buchhaltung enthält noch keine Steuerrückstellungen, Abgrenzungen und Sonderbuchungen zum Jahresende. Korrigieren Sie den Wert vor der Jahreserklärung manuell oder lassen Sie ihn vom Steuerberater prüfen.
- Verlustvortrag (Paragraf 10d EStG): Verluste aus Vorjahren mindern den steuerpflichtigen Gewinn. ZepDesk übernimmt den Verlustvortrag aus dem Stammdatensatz der Firma. Prüfen Sie diesen vor Abgabe.
- Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Privatnutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer über den lohnsteuerlich erfassten Anteil hinaus, überhöhte Geschäftsführergehälter oder Darlehen ohne Marktzins können vGA darstellen und das zu versteuernde Einkommen erhöhen.
- Mindestbesteuerung (Paragraf 10d Abs. 2 EStG): Der Verlustvortrag ist nur bis 1 Mio. EUR unbeschränkt nutzbar; darüber hinaus dürfen nur 60 % des Restbetrags verrechnet werden.
- Hebesatz spielt keine Rolle: Im Gegensatz zur Gewerbesteuer ist die KSt nicht von einem gemeindlichen Hebesatz abhängig.
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 1 KStG: Persönliche Steuerpflicht der Kapitalgesellschaften
- Paragraf 23 KStG: Steuersatz 15 %
- Paragraf 31 KStG: Vorauszahlungen 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.
- Paragraf 10d EStG: Verlustabzug (Verlustvortrag und -rücktrag)
- Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG): 5,5 % auf KSt