Anlagespiegel & AfA

Verwalten Sie Anlagegüter mit linearer, degressiver und Sonder-AfA nach Paragraf 7 EStG, GWG-Sofortabschreibung und Sammelposten, inklusive Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach Paragraf 7g EStG.

Was sind Anlagegüter und AfA?

Anlagegüter sind langlebige Wirtschaftsgüter (Maschinen, Computer, Fahrzeuge, Büro-Einrichtung), die über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, verteilt die Anschaffungskosten gemäß Paragraf 7 EStG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. ZepDesk verwaltet pro Anlagegut Stammdaten, AfA-Methode, Buchwertverlauf und automatische Monatsbuchungen.

Wofür brauche ich das?

Sie nutzen das Anlagen-Modul, sobald Sie ein Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten über der Sofortabzugsgrenze erworben haben. Das Modul liefert die korrekte AfA-Buchung pro Monat, den Anlagespiegel für die Bilanz und die Nachweise für das Finanzamt, inklusive der speziellen Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), Sammelposten, Sonder-AfA und Investitionsabzugsbetrag.

So nutzen Sie Anlagen & AfA

  1. Öffnen Sie Anlagen in der Seitenleiste. Sie sehen die Liste aller aktiven, abgeschriebenen, verkauften und verschrotteten Anlagegüter.
  2. Klicken Sie auf Neues Anlagegut und erfassen Sie: Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten (netto), Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Konto (Aufwand) und Anlage-Konto (Aktivseite).
  3. Wählen Sie die AfA-Methode:
    • Linear: gleichmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer (Paragraf 7 Abs. 1 EStG)
    • Degressiv: fester Prozentsatz vom Restbuchwert (Paragraf 7 Abs. 2 EStG, derzeit befristet zulässig)
    • Linear + Sonder-AfA Paragraf 7g: zusätzlich 20 % verteilt über 5 Jahre (Paragraf 7g Abs. 5 EStG)
    • GWG-Sofortabschreibung: Wirtschaftsgüter bis 800 EUR (ab VZ 2026: 1.250 EUR), sofort als Aufwand
    • Sammelposten: Wirtschaftsgüter 250 bis 1.000 EUR (ab VZ 2026: 250 bis 5.000 EUR), Auflösung linear über 5 Jahre
    • Keine AfA: z. B. Grund und Boden
  4. Optional: Setzen Sie ein Häkchen bei Investitionsabzugsbetrag (IAB) genutzt, wenn Sie bereits vorab bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als IAB gewinnmindernd geltend gemacht haben (Paragraf 7g Abs. 1 EStG, max. 200.000 EUR pro Betrieb). Die aktivierten Kosten reduzieren sich entsprechend.
  5. Speichern Sie das Anlagegut. ZepDesk berechnet den vollständigen AfA-Plan und legt einen Eintrag im Anlagespiegel an.
  6. Die monatlichen AfA-Buchungen werden automatisch ins Buchungsjournal geschrieben (Soll AfA-Aufwand, Haben Anlage-Konto).
  7. Im Anlagespiegel sehen Sie pro Geschäftsjahr Zugänge, Abgänge, AfA und Restbuchwerte: Grundlage für Bilanz und E-Bilanz.

Wichtige Hinweise

  • Pro-Rata-Regel: Im Anschaffungsmonat entsteht ein voller AfA-Monat. ZepDesk bucht ab dem Anschaffungsdatum monatlich, nicht jährlich.
  • VZ-2026-Schwellen (Wachstumschancengesetz): Ab VZ 2026 steigt die GWG-Sofortabzugsgrenze auf 1.250 EUR und die Sammelposten-Obergrenze auf 5.000 EUR. Maßgeblich ist das Anschaffungsjahr: bestehende Anlagen aus VZ 2025 bleiben nach den alten Schwellen klassifiziert.
  • Direkte Buchung ohne Wertberichtigung: ZepDesk bucht die AfA direkt gegen das Anlage-Konto (kein Wertberichtigungskonto). Das ist die übliche Variante im Mittelstand und konform mit SKR03/SKR04.
  • Sonder-AfA Paragraf 7g: Die 20 % werden gleichmäßig auf 60 Monate verteilt (= 0,333 % p. M.) parallel zur regulären linearen AfA.
  • Pensions- und Sonderposten: Pensionsrückstellungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sind kein klassisches Anlagegut, nutzen Sie dafür Rückstellungen.

Rechtsgrundlagen

  • Paragraf 7 Abs. 1 EStG: Lineare AfA
  • Paragraf 7 Abs. 2 EStG: Degressive AfA
  • Paragraf 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA für kleine und mittlere Betriebe
  • Paragraf 6 Abs. 2 EStG: GWG-Sofortabschreibung
  • Paragraf 6 Abs. 2a EStG: Sammelposten (Pool-Abschreibung)

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