Gewerbesteuer-Voranmeldung

Berechnen und übermitteln Sie die GewSt-Vorauszahlungen mit Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG, Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG und dem gemeindlichen Hebesatz.

Was ist die Gewerbesteuer-Voranmeldung?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag und wird quartalsweise als Vorauszahlung (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) entrichtet. ZepDesk berechnet aus Ihrem laufenden Jahresergebnis den Gewerbeertrag, berücksichtigt Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG (z. B. Anteile von Zinsen, Mieten, Lizenzen) und Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG (z. B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz), wendet die Steuermesszahl 3,5 % an und multipliziert das Ergebnis mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Wofür brauche ich das?

Sie nutzen die GewSt-Voranmeldung quartalsweise, um Ihre Vorauszahlung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Bemessungsgrundlage basiert auf Ihrer laufenden Buchhaltung; Hebesatz und Bundesland werden aus den Firmeneinstellungen gezogen. Die Jahreserklärung ergänzt die Voranmeldungen; eine Verrechnung mit dem endgültigen Bescheid erfolgt nach Veranlagung.

So nutzen Sie die GewSt-Voranmeldung

  1. Öffnen Sie Steuern > Gewerbesteuer oder /gewst in der Seitenleiste.
  2. Klicken Sie auf Neue Voranmeldung und wählen Sie Geschäftsjahr und Periode (Q1-Q4 oder Jahreserklärung).
  3. ZepDesk übernimmt den vorläufigen Gewerbeertrag aus der laufenden Buchhaltung. Bei Einzelunternehmen / Personengesellschaft wird der Freibetrag von 24.500 EUR automatisch abgezogen.
  4. Prüfen Sie die Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG:
    • 25 % der Entgelte für Schulden (Zinsen)
    • 20 % der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter
    • 50 % der Mieten für unbewegliche Wirtschaftsgüter
    • 25 % der Lizenzgebühren
    • Freibetrag insgesamt 200.000 EUR auf die Summe der Hinzurechnungen
  5. Prüfen Sie die Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG: 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz, Anteile aus Mitunternehmerschaften, Schachtelprivileg.
  6. ZepDesk rechnet: (Gewerbeertrag + Hinzurechnungen − Kürzungen) x 3,5 % = Messbetrag, Messbetrag x Hebesatz = GewSt-Betrag.
  7. Speichern und über An ELSTER übermitteln an das Finanzamt senden. Bei Erfolg wird das Transferticket gespeichert; die Voranmeldung wechselt in den Status Eingereicht.

Wichtige Hinweise

  • Freibetrag nur für EU/PersGes: Der Freibetrag von 24.500 EUR gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag.
  • Hebesatz prüfen: Der Hebesatz variiert zwischen 200 % und über 900 % je nach Gemeinde. Hinterlegen Sie ihn in den Firmeneinstellungen, bei Sitzverlegung anpassen.
  • Paragraf 35 EStG Anrechnung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die GewSt anteilig auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0 mal Messbetrag, gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte GewSt).
  • Fälligkeit: Vorauszahlungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Nutzen Sie die Steuer-Hub Fristenübersicht, um Termine nicht zu verpassen.
  • Jahreserklärung: Die Jahreserklärung ist bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben (mit Steuerberater 28.02./29.02. des übernächsten Jahres).

Rechtsgrundlagen

  • Paragraf 7 GewStG: Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage
  • Paragraf 8 GewStG: Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten, Lizenzen)
  • Paragraf 9 GewStG: Kürzungen (Grundbesitz, Schachtelprivileg)
  • Paragraf 11 GewStG: Steuermesszahl 3,5 %
  • Paragraf 16 GewStG: Hebesatzrecht der Gemeinden
  • Paragraf 35 EStG: Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

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