Gewerbesteuer-Voranmeldung
Berechnen und übermitteln Sie die GewSt-Vorauszahlungen mit Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG, Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG und dem gemeindlichen Hebesatz.
Was ist die Gewerbesteuer-Voranmeldung?
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag und wird quartalsweise als Vorauszahlung (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) entrichtet. ZepDesk berechnet aus Ihrem laufenden Jahresergebnis den Gewerbeertrag, berücksichtigt Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG (z. B. Anteile von Zinsen, Mieten, Lizenzen) und Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG (z. B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz), wendet die Steuermesszahl 3,5 % an und multipliziert das Ergebnis mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Wofür brauche ich das?
Sie nutzen die GewSt-Voranmeldung quartalsweise, um Ihre Vorauszahlung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Bemessungsgrundlage basiert auf Ihrer laufenden Buchhaltung; Hebesatz und Bundesland werden aus den Firmeneinstellungen gezogen. Die Jahreserklärung ergänzt die Voranmeldungen; eine Verrechnung mit dem endgültigen Bescheid erfolgt nach Veranlagung.
So nutzen Sie die GewSt-Voranmeldung
- Öffnen Sie Steuern > Gewerbesteuer oder /gewst in der Seitenleiste.
- Klicken Sie auf Neue Voranmeldung und wählen Sie Geschäftsjahr und Periode (Q1-Q4 oder Jahreserklärung).
- ZepDesk übernimmt den vorläufigen Gewerbeertrag aus der laufenden Buchhaltung. Bei Einzelunternehmen / Personengesellschaft wird der Freibetrag von 24.500 EUR automatisch abgezogen.
- Prüfen Sie die Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG:
- 25 % der Entgelte für Schulden (Zinsen)
- 20 % der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter
- 50 % der Mieten für unbewegliche Wirtschaftsgüter
- 25 % der Lizenzgebühren
- Freibetrag insgesamt 200.000 EUR auf die Summe der Hinzurechnungen
- Prüfen Sie die Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG: 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz, Anteile aus Mitunternehmerschaften, Schachtelprivileg.
- ZepDesk rechnet: (Gewerbeertrag + Hinzurechnungen − Kürzungen) x 3,5 % = Messbetrag, Messbetrag x Hebesatz = GewSt-Betrag.
- Speichern und über An ELSTER übermitteln an das Finanzamt senden. Bei Erfolg wird das Transferticket gespeichert; die Voranmeldung wechselt in den Status Eingereicht.
Wichtige Hinweise
- Freibetrag nur für EU/PersGes: Der Freibetrag von 24.500 EUR gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag.
- Hebesatz prüfen: Der Hebesatz variiert zwischen 200 % und über 900 % je nach Gemeinde. Hinterlegen Sie ihn in den Firmeneinstellungen, bei Sitzverlegung anpassen.
- Paragraf 35 EStG Anrechnung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die GewSt anteilig auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0 mal Messbetrag, gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte GewSt).
- Fälligkeit: Vorauszahlungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Nutzen Sie die Steuer-Hub Fristenübersicht, um Termine nicht zu verpassen.
- Jahreserklärung: Die Jahreserklärung ist bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben (mit Steuerberater 28.02./29.02. des übernächsten Jahres).
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 7 GewStG: Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage
- Paragraf 8 GewStG: Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten, Lizenzen)
- Paragraf 9 GewStG: Kürzungen (Grundbesitz, Schachtelprivileg)
- Paragraf 11 GewStG: Steuermesszahl 3,5 %
- Paragraf 16 GewStG: Hebesatzrecht der Gemeinden
- Paragraf 35 EStG: Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer