Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Wie ZepDesk Ihre Gewerbesteuer-Vorauszahlungen nachrechnet und die Termine führt. Eine Voranmeldung wie bei der Umsatzsteuer gibt es bei der Gewerbesteuer nicht.

Die Gewerbesteuer zahlen Sie vierteljährlich voraus, am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (§ 19 GewStG). Wie hoch die Vorauszahlungen sind, steht in Ihrem Vorauszahlungsbescheid. Anders als bei der Umsatzsteuer geben Sie dafür keine Anmeldung ab.

In ZepDesk

Einzelunternehmen und Personengesellschaften finden die Vorauszahlungen in der Seitenleiste unter Gewerbesteuer. Je Zeitraum legen Sie einen Eintrag an und tragen Gewinn, Freibetrag, Steuermesszahl und Hebesatz ein, dazu die Hinzurechnungen nach § 8 und die Kürzungen nach § 9 GewStG als Listen und, wenn Sie in mehreren Gemeinden tätig sind, die Aufteilung auf die Gemeinden.

ZepDesk zeigt die Rechnung Schritt für Schritt:

  1. Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen ergibt den Gewerbeertrag.
  2. Er wird auf volle 100 Euro abgerundet, danach wird der Freibetrag abgezogen, höchstens bis auf null. Für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt er 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  3. Mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, mal Hebesatz der Gemeinde die Gewerbesteuer.

Daneben stehen, was schon vorausgezahlt ist und was noch zu zahlen ist. Die Termine führt ZepDesk in der Fristenliste.

Freiberufler und Kapitalgesellschaften

Als Freiberufler sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig; steht in den Firmendaten die Rechtsform „Freiberufler“, erscheint der Bereich nicht. Kapitalgesellschaften finden die Gewerbesteuer bei den Kapitalsteuern.

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