ZepDesk Buchhaltungssoftware
Start / Lohn und Gehalt

Lohn abrechnen, und was danach bei Ihnen liegt.

Das Plugin ZepDesk Lohn rechnet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung für Vollzeit, Teilzeit, Minijob und Übergangsbereich. Aus den Abrechnungen entstehen die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung und die Meldungen an die Krankenkassen.

Eine Abrechnung, so wie ZepDesk sie rechnet

Ein Gehalt von 3.500,00 € im März 2026: Steuerklasse I, Kinderfreibetrag 0,5, keine Konfession, Wohnsitz in Niedersachsen, Zusatzbeitrag der Krankenkasse 2,9 %, ein Betrieb mit fünf Beschäftigten. Gerechnet am 2. Oktober 2026 mit dem ausgelieferten Plugin.

    Für die beschäftigte Person
    PostenBetrag
    Bruttolohn3.500,00 €
    Abzüge
    Lohnsteuer411,58 €
    Solidaritätszuschlag0,00 €
    Kirchensteuer0,00 €
    Krankenversicherung306,25 €
    Rentenversicherung325,50 €
    Arbeitslosenversicherung45,50 €
    Pflegeversicherung63,00 €
    Auszahlung2.348,17 €
    Für den Arbeitgeber
    PostenBetrag
    Bruttolohn3.500,00 €
    Krankenversicherung306,25 €
    Rentenversicherung325,50 €
    Arbeitslosenversicherung45,50 €
    Pflegeversicherung63,00 €
    Umlage U1, Krankheit35,00 €
    Umlage U2, Mutterschaft12,60 €
    Insolvenzgeldumlage5,25 €
    Kosten des Monats4.293,10 €

    Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2025 und 2026. Geprüft wird sie gegen dessen amtliche Prüftabellen, 984 Sollwerte, jeder auf den Euro genau. Die Sozialversicherung rechnet mit den Sätzen und Beitragsbemessungsgrenzen des Jahres, mit Kinderlosenzuschlag und Abschlag für Kinder in der Pflegeversicherung und der Sonderregel für Sachsen.

    Was der Lohn umfasst

    Abrechnungeinzeln oder als Lauf
    Sie oder Ihr Lohnbürogeben ab und melden
    • ZepDesk erstellt
    • Abgabe liegt bei Ihnen oder Ihrem Lohnbüro
    BereichWas ZepDesk tut
    AbrechnungEinzeln oder als Lauf für alle; auch kurzfristige Beschäftigung, Mehrfachbeschäftigung, Kurzarbeitergeld, Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht. Ein Storno legt die Korrektur gleich mit an, und für die Auszahlung entsteht eine SEPA-Datei.
    SachbezügeDienstwagen, Dienstfahrrad, Jobticket, Gutschein bis zur Freigrenze, Mahlzeiten, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung, PC und Handy, Erholungsbeihilfe, jede Art mit ihrer eigenen Regel für Steuer und Sozialversicherung.
    BetriebsrenteEntgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG mit dem Pflichtzuschuss des Arbeitgebers; bei bilanzierenden Firmen Direktzusagen mit ihrer Bewertung nach § 6a EStG.
    Lohnsteuer-Anmeldung§ 41a EStGAus den abgeschlossenen Abrechnungen, mit allen Kennzahlen und einem geprüften Datensatz. Wie sie ans Finanzamt kommt, steht unter Steuern und ELSTER.
    LohnsteuermerkmaleELStAM, § 39e EStGSteuerklasse, Konfession und Freibeträge je Beschäftigtem, jeweils mit dem Tag, ab dem sie gelten; An- und Abmeldung entstehen als amtlicher Datensatz.
    Lohnsteuerbescheinigung§ 41b EStGJahreswerte je Beschäftigtem und der Ausdruck für ihn.
    Krankenkassen§ 28a und § 28f SGB IVAn-, Ab-, Jahres- und Unterbrechungsmeldungen als Übergabedatei für Ihr Lohnbüro; der Beitragsnachweis je Krankenkasse und Monat.
    Künstlersozialkasse§ 27 KSVGDie Abgabe auf Honorare an selbstständige Künstler und Publizisten, mit Erinnerung vor der Jahresmeldung zum 31. März; Selbstständige melden ihr eigenes Arbeitseinkommen.
    GeschäftsführungGmbH, UG, AGDas Gehalt der angestellten Geschäftsführung mit ihrem Status in der Sozialversicherung, und eine Gewinnbeteiligung, die ZepDesk gegen die Grenzen der verdeckten Gewinnausschüttung prüft. Mehr unter Pflichten der Geschäftsführung.
    BuchungBei doppelter Buchführung bucht jede abgeschlossene Abrechnung ins Journal, über das Lohnverrechnungskonto. Wie die Buchhaltung dahinter aussieht, steht unter Buchhaltung.

    Was ZepDesk dabei nicht übernimmt

    Meldungen an die Krankenkassen übertragen. Übertragen darf sie nur ein systemgeprüftes Programm (§ 95b SGB IV), und die Systemuntersuchung hat ZepDesk noch nicht. Ihr Lohnbüro übernimmt die Übergabedatei und meldet von dort.
    Lohnsteuerbescheinigung und ELStAM übermitteln. Für die Bescheinigung ab 2026 gilt ein neues Verfahren der Finanzverwaltung; bis ZepDesk dafür freigegeben ist, entstehen Werte und Ausdruck, aber kein Datensatz zum Senden. An- und Abmeldung bei ELStAM übermittelt ZepDesk heute nicht.
    Die Lohnbuchung bei EÜR. Ohne doppelte Buchführung bucht die Abrechnung nichts; die Zahlungen erfassen Sie wie jede andere über die Bank.

    Wer den Lohn sieht, und was er kostet

    Bedienen kann den Lohn heute die Rolle Verwaltung der Firma; ein Lohnbüro, das mitarbeitet, braucht dieselbe Rolle. Für die Beschäftigten selbst ist die Rolle Mitarbeiter vorgesehen. Die Rolle ist dafür gedacht, dass ein Plugin Beschäftigten ihre eigene Lohnabrechnung zeigt. Eine solche Ansicht gibt es noch nicht.

    Das Plugin kostet 0,00 € im Monat zusätzlich zum Tarif der Firma. Einschalten darf es die Verwaltung, und zwar je Firma; welche Plugins es sonst gibt, steht unter Plugins.

    Die erste Abrechnung prüfen.

    Plugin einschalten, Beschäftigte anlegen, den Monat abrechnen und die Zahlen mit Ihrer bisherigen Abrechnung vergleichen.