Aus den Buchungen zum Abschluss
Vom Journal über Bilanz, GuV und Anhang bis zur E-Bilanz.

Personengesellschaften: Die Gewinnverteilung rechnet Sondervergütungen vorab zu und verteilt den Jahresüberschuss nach dem Schlüssel, so wie die Feststellungserklärung.
Woher die Buchungen kommen, steht unter Buchhaltung; Körperschaft- und Gewerbesteuer aus dem Abschluss unter Steuern und ELSTER.
Was außer Bilanz, GuV und Anhang dazugehört
Welche weiteren Teile ein Abschluss braucht, hängt an der Größenklasse. ZepDesk stellt sie aus denselben Buchungen auf.
| Bestandteil | Für wen | In ZepDesk |
|---|---|---|
| GuV nach dem Umsatzkostenverfahren§ 275 Abs. 3 HGB | wahlweise statt des Gesamtkostenverfahrens | ein Schalter im Kopf der GuV; beide Verfahren enden beim selben Jahresüberschuss |
| Anlagenspiegel§ 284 Abs. 3 HGB | Pflicht ab mittelgroß, für kleine Gesellschaften freiwillig | Kapitel des Anhangs mit Zugängen, Abgängen, Umbuchungen, Abschreibungen und Buchwerten |
| Kapitalflussrechnung | bei mittelgroßen und großen Gesellschaften; Pflicht ist sie nur für kapitalmarktorientierte (§ 264 Abs. 1 HGB) | nach der indirekten Methode, in Anlehnung an DRS 21 |
| Eigenkapitalspiegel | wie die Kapitalflussrechnung | gezeichnetes Kapital, Rücklagen und Bilanzgewinn im Lauf des Jahres, in Anlehnung an DRS 22 |
| Latente Steuern§ 274 HGB | ab mittelgroß; kleine Gesellschaften sind befreit (§ 274a Nr. 5 HGB) | Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz je Posten; ZepDesk bewertet sie mit dem Ertragsteuersatz der Firma aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer nach ihrem Hebesatz und zeigt den Überhang aktiv oder passiv |
Was Ihre Größenklasse verlangt
Die Größenklasse bestimmt, wie ausführlich Sie aufstellen und was Sie offenlegen. Aufzustellen ist der Abschluss in den ersten drei Monaten nach dem Stichtag, als kleine Gesellschaft in den ersten sechs (§ 264 Abs. 1 HGB); offenzulegen binnen zwölf Monaten (§ 325 Abs. 1a HGB). Beide Fristen stehen in der Fristenliste; die sechs Monate setzt sie, sobald im Firmenstamm die Größenklasse klein oder kleinst steht.
bis zur Schwelle der KlassedarüberSchwellen der Größenklassen
Gerechnet für einen Stichtag. Maßgeblich sind zwei aufeinanderfolgende; weichen sie ab, nimmt ZepDesk die größere Klasse.
- Aufstellen
- in den ersten drei Monaten nach dem Stichtagin den ersten sechs Monaten nach dem Stichtag
- ZepDesk stellt auf
- Offengelegt wird
- , binnen zwölf Monaten
| Größenklasse | Bilanzsumme bis | Umsatzerlöse bis | Arbeitnehmer bis | Was ZepDesk aufstellt | Was offengelegt wird |
|---|---|---|---|---|---|
| Kleinst§ 267a HGB | 450.000 € | 900.000 € | 10 | Bilanz nur mit Buchstabenposten, GuV verkürzt nach § 275 Abs. 5 HGB, statt Anhang Angaben unter der Bilanz | Bilanz; Hinterlegung statt Bekanntmachung möglich (§ 326 Abs. 2 HGB) |
| Klein§ 267 Abs. 1 HGB | 7.500.000 € | 15.000.000 € | 50 | Bilanz mit Buchstaben und römischen Posten, GuV ab dem Rohergebnis (§ 276 HGB), verkürzter Anhang (§ 288 Abs. 1 HGB) | Bilanz und Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB) |
| Mittelgroß§ 267 Abs. 2 HGB | 25.000.000 € | 50.000.000 € | 250 | volle Gliederung, vollständige GuV, Anhang mit Anlagenspiegel, Lagebericht mit vorbefüllten Abschnitten | Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, mit den Erleichterungen des § 327 Nr. 2 HGB |
| Groß§ 267 Abs. 3 HGB | darüber | darüber | darüber | wie mittelgroß | Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht |
Mutterunternehmen
Hält Ihre Gesellschaft die Mehrheit an anderen, kann sie einen Konzernabschluss aufstellen müssen (§ 290 HGB). ZepDesk prüft die größenabhängige Befreiung nach § 293 HGB nach der Bruttomethode an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen und stellt die Zahlen der Gruppe zusammen; einen fertigen Konzernabschluss erstellt es nicht, und die Nettomethode rechnet es nicht.
Konzernabschluss: was ZepDesk prüft und zusammenstelltAuch für Vereine und Gesellschaften ohne Bilanz
Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie gGmbH und gUG führen die Mittelverwendung und die Rücklagen nach § 62 AO, dazu den Kassenbericht getrennt nach den vier Sphären des § 64 AO. Wer nicht bilanzieren muss, arbeitet mit der EÜR nach amtlichem Formular: dieselben Buchungen, andere Auswertung (Auswertungen).

Abschluss vorbereiten.
Buchungen übernehmen, Perioden sperren, Abschluss aufstellen. Ihre Kanzlei arbeitet mit der Rolle Steuer mit.