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Platform-Service-Vertrag

Verbindliche Fassung, unverändert aus unserem Rechtstext-Bestand übernommen. Fragen dazu beantwortet support@zepdesk.de.

Fassung 1.0.2 Gültig ab 2026-04-25 Anbieter: ZeptronIT UG (haftungsbeschränkt), Harmsdorf

Platform-Service-Vertrag (PSV) zur Nutzung von ZepDesk als Platform-as-a-Service. Ergänzend zu den AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Stand: 2026-04-25

Präambel

ZepDesk ist neben der SaaS-Nutzung auch eine Platform-as-a-Service (PaaS): Der Anbieter kann auf Wunsch des Kunden individuelle Anpassungen, Integrationen und Betriebsleistungen direkt in der Kunden-Instanz erbringen. Dieser Vertrag regelt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen solcher Leistungen.

Anbieter: ZeptronIT UG (haftungsbeschränkt), Möhlbarg 12, 23911 Harmsdorf.
Kunde: wie im Nutzungsvertrag (AGB) definiert.

§ 1 Gegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrags sind auf Wunsch des Kunden erbrachte Platform-Service-Leistungen:

  • Entwicklung und Installation eigener Erweiterungsmodule auf der Kunden-Instanz
  • Anpassung von Datenmodelle, Print-Templates, Reports, Workflows
  • Integration externer Systeme (DATEV, REST-APIs, Webhooks)
  • White-Labeling (eigenes Logo, Farben, Domain)
  • Datenmigration aus externen Systemen
  • Performance-Tuning, Sicherheits-Härtung
  • Priorisierter Support außerhalb des Standard-SLA
  • Schulungen für Administratoren des Kunden

(2) Der konkrete Leistungsumfang wird vor Erbringung schriftlich (Mail, Ticket-System, Angebot) festgehalten. Ohne diese Festhaltung gelten die Leistungen als nicht beauftragt.

§ 2 Vergütung

(1) Leistungen nach diesem Vertrag werden nach Aufwand abgerechnet. Der Standard-Stundensatz beträgt € 120,00 netto (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer 19 %). Abweichende Sätze für Spezialisten-Leistungen werden im Einzelangebot ausgewiesen.

(2) Festpreise und Pauschalen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Ohne solche Kennzeichnung gilt Stundensatz-Abrechnung.

(3) Arbeitszeiten werden minutengenau im Ticket-System protokolliert; der Kunde erhält monatlich einen detaillierten Leistungsnachweis. Die Abrechnung erfolgt mit der nächsten regulären ZepDesk-Rechnung.

§ 3 Technischer Zugriff und Ops-Aktivitäten

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erbringung der Platform-Service-Leistungen zwingend einen technischen Zugriff auf seine Instanz voraussetzt:

  • SSH-Zugriff als root oder als technischer Service-Account auf die Kunden-VM (Management-Key aus Cloud-Settings, AES-verschlüsselt)
  • Datenbank-Zugriff mit Datenbank-Administrator-Berechtigung (per-VM eindeutig generiert)
  • Plattform-Wartungs-Kommandos (Migration, Konfigurations- und backup etc.)
  • Impersonation-Funktion: Login als beliebiger Nutzer auf der Kunden-Site für Reproduktion von Problemen
  • Datei-Zugriff auf alle in der Instanz gespeicherten Dokumente, Anhänge, Bilder

(2) Der Zugriff wird nur von autorisierten Mitarbeitern des Anbieters wahrgenommen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO). Jeder Zugriff wird im Audit-Log mit Zeitstempel, Ops-Person und ausgeführter Aktion protokolliert.

(3) Einsichtnahme: Der Kunde kann das Audit-Log jederzeit im Portal (Mein Konto → Audit-Log) einsehen und einen vollständigen Export anfordern.

(4) Kein Zugriff ohne Auftrag: Ohne diesen PSV oder konkretes Support-Ticket beschränken sich Ops-Aktivitäten auf Wartung und Notfallmaßnahmen nach § 5 AGB. Ein Lesen der Datenbankinhalte zu Werbezwecken oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

§ 4 Verantwortlichkeit für Customization-Ergebnisse

(1) Der Anbieter erbringt Customization-Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und mit fachüblicher Sorgfalt. Vor Deployment produktiver Änderungen führt er nach Möglichkeit Tests in einer Staging-/Sandbox-Umgebung durch.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Customization-Ergebnisse unverzüglich zu prüfen und Abweichungen vom Auftrag innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt.

(3) Bei individuellen Entwicklungen erhält der Kunde ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die erstellten Artefakte innerhalb seiner Instanz. Die Rechte am zugrundeliegenden ZepDesk-Framework bleiben beim Anbieter. Code-Bausteine, die keine kundenspezifische Natur haben (generische Helper, Bugfixes der Plattform), kann der Anbieter in die allgemeine Plattform übernehmen.

§ 5 Datenschutz bei Customization

(1) Soweit der Anbieter bei Erbringung der Customization-Leistungen personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Endkunden/Mitarbeiter verarbeitet, gelten die Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV, abrufbar unter /avv) ergänzend zu diesem PSV.

(2) Der Kunde sichert zu, für jede Datenübergabe an den Anbieter (z. B. Migrations-Datensätze aus Drittsystemen) die datenschutzrechtlichen Grundlagen zu besitzen.

(3) Nicht mehr benötigte Arbeitsdaten (z. B. lokal erstellte Staging-Kopien) löscht der Anbieter nach Abschluss des Auftrags unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen.

§ 6 Laufzeit und Beendigung

(1) Dieser Vertrag beginnt mit der ersten Inanspruchnahme einer Customization-Leistung und läuft parallel zum Nutzungsvertrag.

(2) Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, ohne dass dadurch der Nutzungsvertrag berührt wird. Bereits beauftragte und begonnene Leistungen werden ordnungsgemäß abgerechnet.

(3) Nach Beendigung dieses Vertrags bleiben Routine-Wartung und Monitoring des Anbieters aktiv, jedoch keine aktiven Eingriffe ohne neue Beauftragung.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung richtet sich nach § 9 AGB.

(2) Für Schäden durch Customization-Leistungen ist die Haftung zusätzlich auf den zweifachen Rechnungsbetrag der konkret beanstandeten Customization-Leistung begrenzt, mindestens jedoch auf den in § 9 Abs. 2 AGB vereinbarten Höchstbetrag, höchstens jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Platform-Service-Entgelte.

(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Bei Widerspruch zwischen diesem PSV und den AGB gilt dieser PSV für Customization-Leistungen. In Datenschutzfragen hat der AVV Vorrang.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lübeck.

Was der Betrieb zusagt.

Rechtstexte sind kein Selbstzweck: Jede Fassung ist versioniert, datiert und nachvollziehbar. Der Ablauf dahinter in vier Schritten.

SCHRITT 1
Bereitstellung
SCHRITT 2
Verfügbarkeit
SCHRITT 3
Support
SCHRITT 4
Datenexport
FASSUNG ................

Verbindlich ist die oben angegebene Fassung mit ihrem Gültigkeitsdatum.