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E-Rechnung erstellen und empfangen: XRechnung und ZUGFeRD.

Erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht mit ZepDesk, im Versand und im Empfang? Jede festgeschriebene Rechnung ist ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML nach der Norm EN 16931, auf Wunsch zusätzlich als XRechnung. Eingehende E-Rechnungen liest ZepDesk aus der XML. Sie schreiben Rechnungen wie gewohnt.

E-Rechnung mit XRechnung-Format und Versandstatus in ZepDesk

Ausgang: das Format steht am Kunden

Jede Rechnung geht als ZUGFeRD-PDF hinaus, Fassung 2.3, mit der XML im Profil XRechnung 3.0. Steht am Kunden das Format XRechnung, hängt ZepDesk die XML zusätzlich als eigene Datei an, denn viele Eingangsstellen öffentlicher Auftraggeber lesen nur sie. Wie eine Rechnung vom Angebot bis zur Mahnung entsteht, steht unter Rechnungen und Mahnwesen.

Eingang: aus der XML gelesen, von Ihnen geprüft

Laden Sie eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF hoch oder kommt sie über Ihr Postfach, liest ZepDesk die Werte aus der XML, ohne zu raten, und legt den Beleg als Vorschlag an. Papier und einfache PDFs laufen über die Belegerkennung in denselben Weg.

Werte aus der XML für Lieferant, Datum, Nummer, Beträge und Steuer je Satz.
Gebucht erst nach Ihrer Prüfung wie jeder andere Beleg.
Abgelegt mit Prüfsumme im ursprünglichen Format, als PDF oder XML.
Belegerfassung ansehen
Eingangsrechnung mit ausgelesenen Feldern in ZepDesk

Fragen zur E-Rechnungspflicht

Alle Fragen und Antworten
Wer muss E-Rechnungen empfangen können?

Unternehmen in Deutschland müssen strukturierte E-Rechnungen im B2B-Bereich entgegennehmen können. Der Empfang ist die erste Pflicht, der verpflichtende Versand folgt gestaffelt. ZepDesk deckt beide Richtungen ab.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format, das öffentliche Auftraggeber in Deutschland in der Regel verlangen. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebettetem XML, das Menschen wie Maschinen lesen können. Beide erfüllen die Norm EN 16931.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung, weil sich die Daten nicht strukturiert auslesen lassen. Für Umsätze bis Ende 2026 darf es mit Zustimmung des Empfängers noch verschickt werden, bis Ende 2027, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 800.000 € nicht überstiegen hat (§ 27 Abs. 38 UStG). ZepDesk verschickt ohnehin jede Rechnung als ZUGFeRD-PDF.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, denn eine Rechnung ist ein Buchungsbeleg (§ 14b UStG, § 147 Abs. 3 AO), und zwar im Format, in dem sie kam: bei einer E-Rechnung die XML. ZepDesk legt das Original mit Prüfsumme ab; ein festgeschriebenes PDF samt XML ändert sich nicht mehr.

Aus Ihrer Rechnung wird ein maschinenlesbarer Datensatz.

Links tippen Sie wie immer, rechts stehen die Felder der Norm EN 16931 mit ihren Nummern, so wie ZepDesk sie in die XML schreibt.

Rechnung MC-2026-003
RechnungsnummerMC-2026-003BT-1 Rechnungsnummer
Rechnungsdatum03.03.2026BT-2 Rechnungsdatum
Leitweg-ID04011000-12345-67BT-10 Käuferreferenz
Bruttobetrag3.427,20 €BT-112 Gesamtbetrag brutto
BT-1 RechnungsnummerMC-2026-003
BT-2 Rechnungsdatum03.03.2026
BT-10 Käuferreferenz04011000-12345-67
BT-112 Gesamtbetrag brutto3.427,20 €

Die Nummern sind die der Norm. ZepDesk füllt die Felder aus den Angaben, die Sie ohnehin erfassen.

Was ZepDesk dabei nicht übernimmt

Kein Versand über Peppol oder die Plattformen der Verwaltung. ZepDesk verschickt per E-Mail. Verlangt ein Auftraggeber den Upload in sein Portal, laden Sie die XML dort hoch.
Kein Abgleich mit der Bestellung. Eine eingehende E-Rechnung prüft ZepDesk nicht Position für Position gegen eine Bestellung oder einen Wareneingang.

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Kunden anlegen, Format und Leitweg-ID hinterlegen, die erste Rechnung festschreiben und versenden.